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Hinweisgeberschutz
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Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft (§ 41 am 3. Juni 2023) und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in nationales Recht um. Es ist Art. 1 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden vom 31. Mai 2023.
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben.
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.
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Um diesem Hinweisgeberschutzgesetz Rechnung zu tragen, wird die Homepage beziehungsweise das Unternehmen Bacno ( www.bacno.de ) von einer externen anerkannten Einrichtung zur Aufnahme von Meldungen aller Art diesbezüglich unterstützt. Die externe Einrichtung ist nicht Bestandteil vom Unternehmen Bacno ( www.bacno.de ).
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Damit ist eine anonyme Meldung und deren Bearbeitung in vollem Umfang sicher gestellt.
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Zur Aufnahme einer Meldung klicken Sie bitte auf den folgenden externen Link:
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Vielen Dank für Ihre Mühe sagt das Unternehmen Bacno.
Hinweisgeberschutzgesetz
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